Was ist eine Private Haftpflichtversicherung?
Wenn Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, können Sie sorgenfrei agieren. Im täglichen Leben können uns allen unabsichtlich kleine oder größere Missgeschicke passieren. Gemäß der deutschen Rechtslage sind Sie persönlich für Schäden gegenüber Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen haftbar. Diese Verpflichtung kann hohe Kosten nach sich ziehen und Ihre langfristigen Finanzpläne empfindlich stören. Besonders im Fall von Personenschäden können die Aufwendungen in die Millionen gehen und sogar Ihre finanzielle Existenz bedrohen.
Der Schutz vor Schäden durch private Haftpflicht ist eine der essenziellsten Absicherungen, die jeder deutsche Staatsbürger besitzen sollte, es sei denn, er ist bereits durch einen Familienvertrag kostenfrei abgesichert. Bei der S & C Vermögensmanagement GmbH selektieren wir für Sie die besten Optionen für private Haftpflichtversicherungen auf dem deutschen Markt und erläutern im Detail, worauf hierbei besonders zu achten ist.
Alltägliche Beispiele für mögliche Schäden
Nehmen wir an, Sie überqueren bei Rot die Straße, ohne ausreichend zu prüfen, ob die Fahrbahn frei ist. Dieses Verhalten birgt das Potenzial für Unfälle. Bei solchen Vorfällen tragen Sie die Verantwortung für Schäden an Personen, Eigentum und finanziellen Vermögenswerten Dritter. Wenn Menschen aufgrund Ihrer Nachlässigkeit verletzt werden und aufgrund einer erlittenen Behinderung möglicherweise ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können erhebliche Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Die finanziellen Forderungen können sogar in Millionenhöhe ansteigen.
Doch selbst bei weniger dramatischen Zwischenfällen bietet eine private Haftpflichtversicherung einen bedeutsamen Schutz. Stellen Sie sich vor, Sie verschütten versehentlich Kaffee auf den frisch erworbenen Designer-Mantel eines Freundes oder einer Freundin, sofern dieser nicht durch denselben Vertrag geschützt ist. In einem solchen Fall erstattet Ihnen die private Haftpflichtversicherung die Kosten für die aufwendige Reinigung oder den Zeitwert des Mantels.
Auf welcher Gesetzesgrundlage basiert der Anspruch von dritten Personen in einem Schadensfall?
Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich durch § 823 im Absatz 1 eine Schadensersatzpflicht:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.