Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Der Traum vom Eigenheim ist erfüllt? Dann bietet Ihnen eine Wohngebäudeversicherung, auch Gebäudeversicherung genannt, einen existenziell wichtigen Schutz. Diese Versicherung bewahrt Sie effektiv vor den finanziellen Folgen vieler Schäden rund um Ihr Haus. Eine Wohngebäudeversicherung erstattet dann eine Leistung, wenn Ihr Haus ganz zerstört- oder teilweise beschädigt wird. In der Standarddeckung bietet sie Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Versichert sind Schäden, die direkt an Ihrem Haus und den damit fest verbundenen Teilen entstehen, wie beispielsweise Markisen, Wintergärten oder Gewächshäuser.
Alle Gegenstände innerhalb des Gebäudes, welche nicht fest damit verbunden sind, lassen sich mit einer Hausratversicherung absichern. In der Regel sollte eine Wohngebäude- und Hausratversicherung für jeden Privathaushalt eine Standardversicherung sein.
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
Im Gegensatz zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in Deutschland keine gesetzliche Pflicht. Aufgrund des existenzsichernden Charakters sollte sie aber bei keinem Eigenheimbesitzer fehlen. Hierbei ist es egal, ob Sie Besitzer eines Ein-, Mehrfamilien- oder Reihenhauses oder Eigentümer einer Doppelhaushälfte sind.
Eine Besonderheit besteht, wenn Ihnen eine Eigentumswohnung gehört – Sie benötigen dann keine eigene Wohngebäudeversicherung, sondern zahlen über das sogenannte Hausgeld anteilig mit anderen Eigentümern des Gebäudes für eine gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung. Die Verantwortung hierbei liegt bei der Hausverwaltung.
Ebenso tragen Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses nicht die Verantwortung für versicherungstechnische Angelegenheiten, sondern der Vermieter. Dieser hat die Möglichkeit die Versicherungsbeiträge der Wohngebäudeversicherung über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, sofern dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht verletzt wird. Das bedeutet, dass die Kosten nicht übermäßig hoch ausfallen dürfen, was dann der Fall wäre, wenn die durchschnittlichen Kosten für gleichwertige Versicherungen um 20% oder mehr überstiegen werden würden. So hat es das Amtsgericht Bad-Salzungen (AZ 2 C 318/05) am 06.12.2005 entschieden.
Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung
Die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) schützt das Gebäude vor Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben. Sie ist ein optionaler Zusatzbaustein und ist in der Standarddeckung nicht inkludiert. In Zeiten des Klimawandels zählt sie zu den wichtigen Zusatzleistungen. Statistisch gesehen passieren Naturkatastrophen, die die Elementardeckung absichert, in manchen Regionen nur alle 200 Jahre. Jeder Versicherungsnehmer muss am Ende für sich selbst abwägen, ob er den extra Schutz erhalten möchte oder nicht. Wenn man berücksichtigt, dass das Eigenheim für die meisten Menschen die größte Investition im Leben ist, dann ist es empfehlenswert die Elementardeckung einzuschließen.