Eine Immobilie richtig versichern: Worauf kommt es an?

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Der Traum vom Eigenheim ist erfüllt? Dann bietet Ihnen eine Wohngebäudeversicherung, auch Gebäudeversicherung genannt, einen existenziell wichtigen Schutz. Diese Versicherung bewahrt Sie effektiv vor den finanziellen Folgen vieler Schäden rund um Ihr Haus. Eine Wohngebäudeversicherung erstattet dann eine Leistung, wenn Ihr Haus ganz zerstört- oder teilweise beschädigt wird. In der Standarddeckung bietet sie Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Versichert sind Schäden, die direkt an Ihrem Haus und den damit fest verbundenen Teilen entstehen, wie beispielsweise Markisen, Wintergärten oder Gewächshäuser.

Alle Gegenstände innerhalb des Gebäudes, welche nicht fest damit verbunden sind, lassen sich mit einer Hausratversicherung absichern. In der Regel sollte eine Wohngebäude- und Hausratversicherung für jeden Privathaushalt eine Standardversicherung sein.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Im Gegensatz zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in Deutschland keine gesetzliche Pflicht. Aufgrund des existenzsichernden Charakters sollte sie aber bei keinem Eigenheimbesitzer fehlen. Hierbei ist es egal, ob Sie Besitzer eines Ein-, Mehrfamilien- oder Reihenhauses oder Eigentümer einer Doppelhaushälfte sind.

Eine Besonderheit besteht, wenn Ihnen eine Eigentumswohnung gehört – Sie benötigen dann keine eigene Wohngebäudeversicherung, sondern zahlen über das sogenannte Hausgeld anteilig mit anderen Eigentümern des Gebäudes für eine gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung. Die Verantwortung hierbei liegt bei der Hausverwaltung.

Ebenso tragen Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses nicht die Verantwortung für versicherungstechnische Angelegenheiten, sondern der Vermieter. Dieser hat die Möglichkeit die Versicherungsbeiträge der Wohngebäudeversicherung über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, sofern dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht verletzt wird. Das bedeutet, dass die Kosten nicht übermäßig hoch ausfallen dürfen, was dann der Fall wäre, wenn die durchschnittlichen Kosten für gleichwertige Versicherungen um 20% oder mehr überstiegen werden würden. So hat es das Amtsgericht Bad-Salzungen (AZ 2 C 318/05) am 06.12.2005 entschieden.

Welche Leistungen sind wichtig in der Wohngebäudeversicherung?

Die meisten Menschen sind sich nicht darüber bewusst, dass ein Sturmschaden laut den Versicherungsbedingungen fast aller Versicherer erst ab Windstärke 8 gilt. Dabei liegt die Windstärke zwischen 62 und 74 km/h und wird vom Deutschen Wetterdienst offiziell gemessen. Wehen also bei Windstärke 7 die Ziegel vom Dach, ist dies laut der den meisten Bedingungen kein Versicherungsfall – Sie erhalten keine Leistung aus Ihrer Versicherung. Die besten Tarife am Markt, verzichten auf die Messung einer Mindestwindstärke bei einem Sturmschaden.

Kommt ein Übeltäter auf die Idee Ihnen einen „netten Gruß“ in Form einer Graffiti Bemalung auf Ihre Hauswand zu kritzeln, ist dies erstmal ein Schock für Sie. Es entstehen dadurch teilweise Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Die besten Versicherungspolicen in Deutschland leisten bei Graffitischäden mit angemessenen Deckungssummen und kommen für die Reinigung auf.

Fast jeder hat im Leben schon einmal grob fahrlässig gehandelt. Wenn man besonders viel Pech hat, entsteht dadurch ein teurer Versicherungsschaden. Ob mögliche Folgekosten an Ihrer Immobilie versichert sind, hängt von den jeweiligen Leistungen Ihrer Wohngebäudeversicherung ab. Tatsächlich ist der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit in manchen Basistarifen nicht inkludiert. Wenn dieser jedoch vereinbart ist, sollten Sie darauf achten, dass der Verzicht für die komplette- und nicht nur für eine anteilige Versicherungssumme gilt.

Damit ein Versicherungsschaden in Euro beziffert werden kann, ist ein professioneller Sachverständiger nötig. Die kosten für diesen werden in vielen Versicherungstarifen allerdings erst ab einer Schadenhöhe von 50.000 Euro oder mehr vom Versicherer bezahlt. Sehr gute Tarife übernehmen die Kosten für einen Sachverständigen bereits ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro oder mehr.

Dieser Punkt ist speziell für Immobilienbesitzer wichtig, auf deren Grundstück viele Bäume verpflanzt sind. Stürzt einer diese Bäume bei einer Sturm um und beschädigt dabei die Fassade der Immobilie, so kann ein teurer Versicherungsschaden entstehen. Nicht nur in Bezug auf die Immobilie selbst, sondern auch in Bezug auf die Folgekosten des umgestürzten Baumes. Die Entsorgung von umgestürzten Bäumen sowie die Kosten für deren Wiederaufforstung werden von den besten Tarifen am Versicherungsmarkt im Rahmen ausreichender Deckungssummen bezahlt.

Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) schützt das Gebäude vor Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben. Sie ist ein optionaler Zusatzbaustein und ist in der Standarddeckung nicht inkludiert. In Zeiten des Klimawandels zählt sie zu den wichtigen Zusatzleistungen. Statistisch gesehen passieren Naturkatastrophen, die die Elementardeckung absichert, in manchen Regionen nur alle 200 Jahre. Jeder Versicherungsnehmer muss am Ende für sich selbst abwägen, ob er den extra Schutz erhalten möchte oder nicht. Wenn man berücksichtigt, dass das Eigenheim für die meisten Menschen die größte Investition im Leben ist, dann ist es empfehlenswert die Elementardeckung einzuschließen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Beim Wert 1914 handelt es sich um eine fiktive Rechengröße aus der Versicherungswirtschaft. Er beschreibt exakt den Wert, den ein Haus im Jahr 1914 in Goldmark gehabt hätte. Das Jahr 1914 wird als Basisjahr gewählt, weil zu dieser Zeit die Währung in Deutschland noch mit Gold gedeckt war, es sehr wenig Inflation gab und das Preisniveau von Immobilien sehr stabil war. Setzt man den Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex ins Verhältnis, können aus diesen beiden Rechengrößen der Neubauwert einer Immobilie errechnet werden. Achtung: Der Neubauwert ist ungleich dem Verkehrswert.

Für Sie als Kunden ist es fundamental wichtig, dass die Deckungssummen im Schadenfall immer ausreichend sind und Ihre Immobilie nicht unterversichert ist. Damit ein Versicherer einen Schaden richtig abwickeln kann, muss immer das aktuelle Kostenniveau in der Wirtschaft berücksichtigt werden. Dieses ändert sich ständig aufgrund veränderter Baupreise und Löhne. Wenn der Wert 1914 Ihrer Immobilie richtig bestimmt ist, ist eine Unterversicherung ausgeschlossen.

Bei der Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich der gleitende Neuwert versichert. Er gibt an, was der vollständige Neubau einer Immobilie in einem bestimmten Basisjahr gekostet hätte beziehungsweise aktuell kosten würde. Die Materialkosten für Gebäude sowie Löhne für Arbeiter sind in der freien Wirtschaft starken Schwankungen ausgesetzt. Demnach ergeben sich Preisdiskrepanzen, was der vollständige Neubau einer Immobilie beispielsweise im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2022 gekostet hätte.

Die vollständige Formel lautet:

Gleitender Neuwert = (Wert 1914 * Baupreisindex) / 100

Nehmen wir in einem Beispiel an, dass eine Immobilie 30.000 Goldmark im Basisjahr 1914 gekostet hätte sowie, dass der aktuelle Baupreisindex im Jahr 2022 bei 1668,2 laut dem Statistischen Bundesamt liegt:

Gleitender Neuwert = (30.000 Mark * 1668,2) / 100 = 500.460 Euro im Jahr 2022

Ein Gebäude, dass im Jahr 2022 mit 30.000 Mark 1914 versichert ist, würde 500.460 Euro bei vollständigem Neubau der Immobilie kosten.

Zum Vergleich hätte der vollständige Wiederaufbau der selben Immobilie im Jahr 2010 nur 359.880 Euro gekostet:

Gleitender Neuwert = (30.000 Mark * 1199,6) / 100 = 359.880 Euro im Jahr 2010

Der Preis einer Wohngebäudeversicherung ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig:

  • Gebäudeart
  • Einfamilienhaus, Doppelhaushalte, Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie, etc.
  • Wohnfläche
  • Sonderausstattungen innerhalb der Immobilie
  • Nebengebäude

    • Gartenhäuser, Pavillons, Garagen, etc.
  • Leistungsumfang der Versicherung

    • Basistarif
    • Tarif mit gehobenen Leistungen
    • Best-Leistungstarif

Ist ein Versicherungsfall eingetreten, müssen Sie als Versicherungsnehmer einige Punkte beachten, damit die Schadenabwicklung möglichst effizient durchgeführt werden kann. Um sicherzugehen, dass der Versicherer den Schaden übernimmt, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei diesem um ein versichertes Ereignis handelt. Dies kann beispielsweise ein Leitungswasser- oder Feuerschaden sein. Ferner müssen Sie aufzeigen, welche Bereiche Ihrer Immobilie beziehungsweise welche Gegenstände betroffen sind.

1. Schadendokumentation

  • machen Sie ausreichend Fotos von dem Schadenort; lieber zu viele als zu wenig
  • wenn Sie Zeugen zur Hilfe holen können, die den Schaden bestätigen, ist dies für eine erfolgreiche Abwicklung hilfreich

2. Sofortige Meldung des Schadens

Sofern wir Ihre Wohngebäudeversicherung betreuen, melden Sie uns den Schaden oder wenden Sie sich direkt an die Schadensabteilung Ihres Versicherers. In jedem Fall, gilt es Fragebögen der Versicherungsgesellschaft auszufüllen und diese entsprechend weiterzuleiten.

3. Lassen Sie den Zustand unverändert

Als Versicherungsnehmer haben Sie sogenannte Obliegenheiten zu erfüllen. Dazu gehört es die Versicherungsgesellschaft bei der Schadenabwicklung bestmöglich zu unterstützen. Sie sollten also am Schadenort alles unverändert lassen und nichts voreilig aufräumen. Ein Sachverständiger der Versicherungsgesellschaft muss sich in jedem Fall einen unverfälschten Überblick über den Schaden verschaffen können.

Glasscheiben in Fenstern oder Terrassentüren sowie in Schränken oder Vitrinen können nicht nur schnell zerbrechen, sondern sorgen im Fall des Bruchs auch für eine unangenehme finanzielle Belastung. Um nicht auf den Kosten für die Reparatur sitzen zu bleiben, ist eine ergänzende Glasbruchversicherung zu Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung sinnvoll. Das gilt nicht nur für Eigentümer eines Hauses, sondern auch für Mieter.